Die Mobilfunkantennen sind heute allgegenwärtig, und es gibt kaum Orte, die nicht von der gepulsten, hochfrequenten Strahlung dieser Antennen erreicht werden. In Deutschland gibt es ca. 177 Mio. Mobilfunk-anschlüsse (Stand 2.Quartal 2023).
Neben den Mobilunkantennen gibt es noch andere Quellen, die hochfrequenten „Elektrosmog“ verursachen, diese sind u. a.:
- Richtfunkstrecken
- Schnurlose DECT-Telefonstationen/-Telefone - Smartphones, Mobiltelefone, Handys
- WLAN-Schnurlosverbindungen - Bluetooth
- Babyphone - Rundfunk- und Fernsehsender
- Radar - Digitale Stromzähler
Durch Forschungsergebnisse und Beobachtungen an der Umwelt wird immer deutlicher, dass gepulste Hochfrequenzen folgende gesundheitliche Störungen
verursachen können:
Schlafstörungen, Unruhezustände, Herzrhythmusstörungen, Verhaltensänderungen,
Depressionen, Migräne, Schwindel, Kopfschmerzen, Tinnitus, Blutbildveränderungen,
Verminderte Fruchtbarkeit, DNA-Brüche, Krebs, Erschöpfung, Burnout,
Konzentrations- und Gedächtnis-Störungen (Alzheimer, Demenz), Allergien, Immunschwäche,
Diabetes, Erhöhten Blutdruck, Ständige Müdigkeit, Augenreizungen und Grauen Star,
Lernstörungen bei Kindern
Der „Normalbürger“ denkt, dass unterhalb gesetzlicher Grenzwerte keine Gesundheitsgefährdung für die Menschen bestehen kann, da diese Werte von „hochangesehenen Wissenschaftlern und Experten“ festgelegt wurden.
Der wichtigste Grenzwert für die Strahlenbelastung durch Mobilfunk in Deutschland beträgt:
9.900.000 µW/m²
Grenzwert für die UMTS-Netze in Deutschland. Der Grenzwert liegt somit um das Billionenfache über der natürlichen Strahlung, die 0,000.001 µW/m²
beträgt.
Die in Deutschland gültigen Grenzwerte wurden von einem 16-köpfigen Verein ICNIRP (International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection) empfohlen und von der Bundesregierung als Gesetz (26. BlmSchV) übernommen. Der gültige Grenzwert orientiert sich an der Strahlenstärke, die innerhalb von 30 Minuten einen leblosen (!) Körper um 1°C erwärmt (thermische Wirkung). Langzeitwirkungen (über 30 Minuten) bleiben unberücksichtigt!
5G: Der Mobilfunk-Quantensprung
Die voraussichtliche Strahlenbelastung bei 5 G: Die elektrische Feldstärke in der Sicherheitszone nimmt bis zu einer Distanz von 11m auf 38.200.000 µW/m²
(=120 V/m) zu. Der private, industrienahe Verein ICNIRP hat seine unverantwortlichen und betrügerischen Grenzwertempfehlungen nochmals angehoben und somit „5G-fähig“ gemacht! Diese wurden für die Allgemeinbevölkerung kurzerhand von 9.900.000 µW/m²
auf 21.500.000 µW/m²
angehoben!
Diese exponentielle Erhöhung der Zwangsbestrahlung ist ein unverantwortliches Experiment an der menschlichen Gesundheit!
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